10.3.1945, 3. Jahrgang, Nr. 10, Seite 9
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Ermordet?

Dr. jur. Feitsma ermordet
Laut „Volk en Vaderland“ wurde am Freitag, den 2. Februar, Dr. jur. J. Feitsma, Generalstaatsanwalt am Gericht in Amsterdam, stellvertretender Generalstaatsanwalt am Gericht in Arnheim und stellvertretender Generalstaatsanwalt am Wirtschaftsgericht in Almelo von einem unerkannt gebliebenen Fahrradfahrer in Amsterdam vor dem Grundstück Jacob-Obrechtstraat 29 a unweit der Van Breestraat niedergeschossen. Dr. jur. Feitsma war 61 Jahre alt und seit 1941 Generalstaatsanwalt. Nach Aufhebung des Verbots für Beamte trat er 1940 der NSB als Mitglied bei. Er war dort als Berater des Führers tätig. – 20-2-45

Heut morgen gab sie es bekannt,
Die Zeitung „Volk en Vaderland“,
Dass Feitsma man „ermordet“ hat,
Ermordet! Hässlich, solche Tat,

Dass man ihn auf der Straß erschoss.
Doch „Mord“, das klingt wohl etwas groß,
Leicht amüsiert las ich das Wort,
Denn dieser „Mord“, der ist kein Mord.

Der Feitsma war ein übler Schuft,
Er eilt, sobald Seyß-Inquart ruft,
Denn Inquart machte ohne Halt
Ihn großzügig zum Staatsanwalt

In Arnheim und in Amsterdam,
Was diesem sehr zustatten kam,
Und obendrein in Almelo.
Er wurde Staatsanwalt en gros.

So manchem armen, braven Mann
Hängtʼ er das Todesurteil an,
Indem er feige und ganz fies
Ihn der Gestapo überließ.

Die hat das Urteil dann vollstreckt,
Was keinerlei Bedenken wecktʼ,
Denn er litt kaum Gewissenspein,
Im Gegenteil, er fand das fein.

Doch dieser Feitsma war noch mehr,
Hielt auch noch als Berater her
Von Anton Mussert und gab Rat
Bei Mord und Raub und Landsverrat.

Ja, Feitsma war ein mieser Hund,
Gemeinheit seine Stärke, und
Landesverrat, das war sein Job,
Er stand sich gut mit Seyß, und ob!

Genoss des Anton Musserts Gunst,
Die Missetat war seine Kunst,
Er hat das Recht missbraucht, verlacht,
Mit Moffen sich gemein gemacht,
Und dafür wurd er umgebracht.

Wer mit dem Feinde sticht in See
Und es auch in der NSB
In hohe Ämter hat geschafft
Und dann mit seiner ganzen Kraft

Landsleute schwer misshandelt hat,
Verdient als Strafe für die Tat
Des Landeshochverrats den Tod,
Und sei es auf der Straß zur Not.

Literarische Übersetzung: Christian Golusda

Mit freundlicher Genehmigung der Aufbau Verlage GmbH & Co. KG, Berlin; die Arbeit der Übersetzer wurde gefördert von der niederländischen Stiftung für Literatur.