2. Jahrgang, Nr. 2

Zur Einführung

Curt Bloch richtet sich mit seinem Gedicht Die große Illusion an das deutsche Volk: Dessen Träume von der Weltbeherrschung, von der Überlegenheit der eigenen Rasse, von der eigenen Unüberwindbarkeit hätten sich als einziges Trugbild herausgestellt. Hoffnungslos und mit einem abgenutzten Heer stünde man nun da. „Das einzige, was man erwarb, das ist – der Hass der Welt.“

Nachdem die deutschen U-Boote nur wenige Erfolgsnachrichten zu vermelden haben, lässt Adolf Hitler das Schlachtschiff „Scharnhorst“ auslaufen. Von dem Kreuzer – benannt nach dem preußischen Generalleutnant und Militärreformer Gerhard von Scharnhorst (1755–1813) – erhoffte man sich mehr Effizienz auf See. Doch der Einsatz erwies sich als Rückschlag. Das Schiff wurde am 26. Dezember 1943 im Nordmeer nach schwerem Gefecht mit zwei britischen Kampfgruppen unter der Führung des Schlachtschiffs „Duke of York“ versenkt. Nur 36 Besatzungsmitglieder wurden gerettet, der Rest der 1.968 Mann starken Besatzung fand den Tod, darunter der Kommandant, Kapitän Fritz Hintze. Nun, so stellt Curt Bloch sarkastisch fest, sei die „Scharnhorst“ selbst zum Unterseeboot geworden …

Die nationalsozialistische Presse zeigt das Bild eines gefangen genommenen US-Kampfpiloten, auf dessen Jacke der Schriftzug „Murder Inc.“ zu lesen ist. Es heißt im Zeitungsausschnitt, dass ähnliche Bezeichnungen – „der Sprache der Gangster entlehnt“ – auch andere Besatzungen der US-amerikanischen Flugzeugstaffeln nutzten. Curt Bloch akzeptiert nicht, dass die Deutschen durch solche Berichte die Außenwelt verdammen und sich selbst als unschuldig darstellen wollen. „Die Mordvereinigung, das sind die Nazigrößen.“ Immer schon habe man nach Sündenböcken gesucht. Beispielhaft zählt Bloch den Niederländer Marinus van der Lubbe auf, dem die Nationalsozialisten den Reichstagsbrand im Februar 1933 zur Last gelegt und nach einem Schauprozess zum Tode verurteilt hatten. Bloch weiß: „Der Reichstags- wie der Weltenbrand sind vom System entzündet.“ (Erst am 6. Dezember 2007 stellte die deutsche Bundesanwaltschaft fest, „dass das Urteil gegen den im ‚Reichstagsbrandprozess’ verurteilten Marinus van der Lubbe aufgehoben ist“.)